Über die Notwendigkeit sinnvoller Kapitalschutzmaßnahmen

verfasst von Florian Sollfrank (Stand: 11/24)

Die Streuung von Vermögenswerten auf unterschiedliche Anlageklassen, wie z. B. Edelmetalle, Aktien, Anleihen, etc., stellt bekanntlich den Grundpfeiler einer jeden soliden Anlagestrategie dar. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und politischer Instabilität benötigen Vermögensinhaber heutzutage jedoch eine viel umfassendere Strategie, um ihr Kapital zu schützen. Wie nachfolgend aufgezeigt werden soll, bieten nämlich bedenkliche Entwicklungen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union (EU) Anlass zur Sorge.

 

 

Entwicklung der EU zur Transferunion – Deutschland als Hauptzahler

© kreatik - Fotolia.com
© kreatik - Fotolia.com

 

Die EU entwickelte sich in den letzten Jahren, insbesondere wegen der Fehlkonstruktion Euro, zunehmend zu einer Transferunion, in welcher über zahlreiche verschiedene Mechanismen wirtschaftlich stärkere Länder, allen voran Deutschland, finanzielle Unterstützungen an wirtschaftlich schwächere Länder leisten.

 

Etwa die Hälfte der EU-Staaten (v. a. Griechenland, Italien, Spanien, etc.) sind überschuldet. Jedes dritte Land musste mittlerweile in irgendeiner Form „gerettet“ werden. Die kriselnden Volkswirtschaften leiden neben hohen Schuldenbergen zudem oftmals unter strukturellen Problemen (z. B. zu hohe Lohnstückkosten, unflexible Arbeitsmärkte, etc.). Früher konnten die Staaten in diesen Fällen einfach ihre Währung abwerten, um wieder wettbewerbsfähiger zu werden. Im starren Korsett des Euro ist dies nun nicht mehr möglich. Stattdessen hätte man dort unpopuläre Maßnahmen ergreifen müssen (z. B. Haushaltsdisziplin, Strukturreformen am Arbeitsmarkt, etc.). Diese wurden allerdings in den letzten Jahren überwiegend nicht umgesetzt, obwohl die expansive Geldpolitik der EZB den Krisenländern – durch die damit verbundenen, günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten – genügend Zeit verschafft hätte.

 

Nach Beginn der Euro-Krise (ca. ab dem Jahr 2010) wählte man in der EU lieber den einfacheren Weg: Den der Transferunion. Künftig sollten die noch reicheren Länder wie Deutschland die ärmeren Nationen in der Euro-Zone unterstützen. Dies war zwar im EU-Recht ursprünglich nicht vorgesehen und sogar explizit ausgeschlossen worden. Aber wen interessieren schon Gesetze, wenn Not am Mann ist? Fortan ließ sich vor allem Deutschland als Zahler und Bürge für andere Staaten in die Haftung nehmen. Die Transfermechanismen sind mittlerweile zahlreich und haben nichtssagende Namen, wie z. B. ESM, Target2, OMT, etc., mit denen die Öffentlichkeit kaum etwas anfangen kann. In der Folge werden daher die gravierendsten Beispiele dargestellt, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) und Target-Salden

 

Im Jahr 2012 wurde als Antwort auf die Euro-Krise ein „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM) gegründet. Dieser zielt darauf ab, in finanzielle Schwierigkeiten geratene EU-Staaten mittels Krediten zu stabilisieren. Der ESM birgt insbesondere für Deutschland hohe Risiken, denn das Haftungskapital am ESM beläuft sich bei einem Anteil von 26,7 % auf den stolzen Betrag von 190 Milliarden Euro. Deshalb bezeichnete der damalige Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Risiken aus dem ESM einst als „nicht unerheblich“ und wies auf mögliche „finanzielle Belastungen für die Stabilität Deutschlands“ hin.

 

Der schlimmste Transfermechanismus dürften jedoch die mittlerweile berühmt berüchtigten Target-Salden sein. Bei „T2“ (vorher „Target2“ genannt) handelt es sich um das gemeinsame Zahlungsverkehrssystem der dem Euro-System angehörigen, nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Mittlerweile stehen allein durch das T2-System deutsche Steuergelder in Höhe von über einer Billion Euro (konkret 1.075 Mrd. Euro im August 2024) im Raum! Bei dem genannten Betrag handelt es sich – vereinfacht ausgedrückt – um Forderungen der Bundesbank gegenüber den Notenbanken anderer Euro-Staaten (Defizitländer).

© fotomek - Fotolia.com
© fotomek - Fotolia.com

 

Diese Forderungen werden aber größtenteils abgeschrieben werden müssen, wenn eines oder mehrere der betreffenden Krisenländer (z. B. Italien) die Euro-Zone oder gar die EU verlassen sollte(n). Die Ansprüche der Bundesbank gegenüber dem T2-System stellen eine gewaltige Summe dar: Sie entspricht ca. 25,7 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Jahres 2023 (4,19 Billionen Euro) und ca. 117 % der gesamten deutschen Steuereinnahmen (915,8 Mrd. Euro) des letzten Jahres. Mit einer Rückzahlung der Schulden an die Bundesbank ist bei einem künftigen Austritt eines oder mehrerer der betreffenden Staaten nicht mehr zu rechnen.

 

„Böse Zungen“ behaupten, dass den Regierungen der „Nehmerländer“ das Drohpotenzial gegenüber Deutschland natürlich bekannt sei. Das Motto der Zukunft könnte daher bald lauten: „Entweder Ihr gewährt uns weitere und noch viel umfangreichere Transferleistungen, damit wir in der Euro-Zone bzw. EU bleiben, oder wir treten einfach aus!“ In beiden Fällen würden die Zeche die deutschen Vermögensbesitzer und Steuerzahler zu begleichen haben.

 

EU-Wiederaufbaufonds

 

Ebenfalls ein Milliardenprojekt ist der sogenannte „EU-Wiederaufbaufonds“ (auch bekannt als „NextGenerationEU“), der im Jahr 2021 als Reaktion auf die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie eingerichtet wurde. Der Gesamtumfang des Fonds beträgt rund 750 Milliarden Euro, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren bereitgestellt werden sollen. Der Betrag umfasst sowohl Zuschüsse als auch Kredite an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Bundesrepublik gehört zu den größten Beitragszahlern und verpflichtete sich, erhebliche Summen beizusteuern. Zwar sollte das Land durchaus auch selbst hohe Mittel aus dem Fonds erhalten. Der Bundesrechnungshof äußerte damals jedoch deutliche Kritik und wies darauf hin, dass Deutschland voraussichtlich 65 Milliarden Euro mehr in den Fonds einzahlen würde, als es selbst an Zuschüssen zurück bekäme. Darüber hinaus würde dieser zusätzliche Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe in sich bergen!

 

 

Ukraine-Hilfen und -Wiederaufbau

 

Auch wenn es sich nicht um Transferleistungen an andere EU-Länder handelt, sollen an dieser Stelle die Ukraine-Hilfen nicht unerwähnt bleiben, da diese ebenfalls einen enormen Kostenblock für den deutschen Staat bedeuten. Laut offiziellen Zahlen des Auswärtigen Amts stellte die BRD der Ukraine seit Kriegsbeginn mehr als 33,9 Mrd. Euro an bilateralen Hilfen (in Form von Zahlungen, Waffen und humanitärer Unterstützung) zur Verfügung (Stand: August 2024). Des Weiteren kündigte die EU an, die Ukraine beim Wiederaufbau und bei der Modernisierung des Landes zu unterstützen, weswegen ein neues Finanzierungsinstrument, die „Ukraine-Fazilität“, ins Leben gerufen wurde. Dabei möchte die EU der Ukraine regelmäßige Zahlungen in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen. Dies stellt jedoch nur „einen Tropfen auf dem heißen Stein“ dar. Tatsächlich dürfte es sich um viel größere Beträge handeln, die in der Zukunft in den Wiederaufbau fließen müssen. Nach gemeinsamen Schätzungen mit der Weltbank kam der ukrainische Regierungschef Denys Schmyhal Anfang Juni 2024 auf eine notwendige Summe von insgesamt 486 Milliarden US-Dollar! Bundeskanzler Olaf Scholz verkündete in diesem Zusammenhang in einer Rede bereits öffentlich: „Wir bauen die Ukraine wieder auf“. Übersetzt heißt das wohl, dass die Bundesrepublik einen erheblichen Teil dazu beisteuern dürfte.

 

Anhand der bisherigen Ausführungen, bei welchen es sich lediglich um ausgewählte Beispiele handelt, lässt sich längst festhalten, dass die diversen finanziellen Verpflichtungen und Bürgschaften, welche Deutschland für die EU und andere Länder eingegangen ist (und plangemäß noch eingehen wird), ein gigantisches Ausmaß angenommen haben. Die Zustandsbeschreibung wird allerdings nicht besser, wenn wir uns nachfolgend einmal mit der Lage im Land selbst beschäftigen.

 

 

Keine Rückstellungen für Leistungsversprechen der Zukunft

© Mopic - Fotolia.com
© Mopic - Fotolia.com

Sei es nun in Zusammenhang in Zusammenhang mit der Energiewende, der Flüchtlingspolitik oder den zahlreichen Rettungspaketen für den Euro, jeder neue Ausgabenposten wurde hierzulande stets mit dem Argument gerechtfertigt, dass wir uns als reicher Staat dieses oder jenes schließlich leisten können müssten. Menschen, die sich mit Politik und Wirtschaft wenig beschäftigen, könnten daher tatsächlich glauben, dass der deutsche Staat sehr solide gewirtschaftet haben muss, wenn dieser so freigiebig mit Steuergeldern umgeht. 

 

Der angesehene Ökonom Dr. Daniel Stelter gab hierauf bereits vor Jahren die desillusionierende Antwort: Dies sei mitnichten nicht der Fall! Die sogenannte „Schwarze Null“ beispielsweise, auf welche seinerzeit Finanzminister Schäuble so stolz war, wäre vor allem eine Folge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und somit Mario Draghis (ehemaliger Präsident der Notenbank) Werk gewesen. Bei korrekter Buchführung hätten die Finanzminister Scholz und Schäuble für die zahlreichen Leistungsversprechen der Zukunft eigentlich sogar Rückstellungen bilden müssen, was aber nicht geschehen sei. Auch wir weisen schon seit Langem in unseren Artikeln darauf hin, dass neben der explizit veröffentlichten Staatsverschuldung noch weitere Verbindlichkeiten existieren, die in der offiziellen Berechnung nicht berücksichtigt werden und den weit größeren Anteil ausmachen – die sogenannte implizite Staatsverschuldung. Dahinter verbergen sich alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten, staatlichen Leistungsversprechen für die Zukunft (insbesondere der Sozialversicherungen), was auch die umfangreichen Renten- und Pensionsverpflichtungen des öffentlichen Diensts beinhaltet. 

 

Laut Zahlen der Deutschen Bundesbank lag die offizielle Staatsverschuldung der BRD im Jahr 2023 bei 63,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Eine Studie der Stiftung Marktwirtschaft kam jedoch zu dem ernüchternden Ergebnis, dass die tatsächliche Staatsverschuldung eigentlich mit ca. 447,8 % des BIP angesetzt werden müsste, wenn man die impliziten Zahlen berücksichtigen würde. In absoluten Zahlen entspräche dies einem Gesamtschuldenstand der öffentlichen Hand von unglaublichen 17,3 Billionen Euro!

 

 

Der Sozialetat explodiert, während die Infrastruktur verfällt

© WestPic - fotolia.com
© WestPic - fotolia.com

Angesichts dieser Zahlen lässt sich schlussfolgern, dass Deutschland mittlerweile selbst zu einem Sanierungsfall geworden ist. Leider scheinen dies unsere verantwortlichen Politiker noch nicht erkennen zu wollen. Anstatt endlich unnötige Ausgaben zu kürzen und den Staatshaushalt auf solidere Beine zu stellen – der Sozialetat stellt den mit Abstand größten Posten im Bundeshaushalt dar – werden die Sozialausgaben weiter hochgeschraubt. Man leistet sich ein kostspieliges „Bürgergeld“, was einem bedingungslosen Grundeinkommen schon relativ nahe kommt. Anstelle Leistung zu fördern, werden Unternehmen mit hohen Steuern, Abgaben und Energiepreisen sowie sinnloser Bürokratie belastet, so dass diese in großer Zahl das Land verlassen oder gleich pleitegehen. Die seit Jahren ungesteuerte Massenmigration verschärft die Lage noch zusätzlich, da diese zum größten Teil in die Sozialversicherungssysteme stattfindet, während qualifizierte Fachkräfte in Scharen auswandern. Gleichzeitig bleiben wichtige Investitionen in die Infrastruktur auf der Strecke, so dass diese zusehends, im wahrsten Sinne des Wortes, verfällt – denken wir sinnbildlich nur an die kürzlich eingestürzte Carolabrücke in Dresden.

 

Im Falle eines Wiederaufflammens der Finanz- und Banken-Krise, der Verschärfung des Ukraine-Kriegs oder einer schweren Wirtschaftsrezession besteht angesichts der problematischen finanziellen Verfassung Deutschlands die Gefahr, dass der Staat in Schieflage gerät. Auf die Frage, was nun zu tun sei, gab der oben erwähnte Ökonom Dr. Daniel Stelter vor längerer Zeit folgende, ernüchternde Antwort: „Investieren, Infrastruktur reparieren, Handelsüberschüsse reduzieren, Zuwanderung begrenzen (…) aber eigentlich ist der Zug abgefahren. Wir sollten unser Vermögen in Sicherheit bringen und einen Plan B entwickeln für uns selber“. 

 

Diese Aussage klingt drastisch, ist aber nur logisch: Wenn der Staat kein Geld mehr hat, wird er es sich letztlich auf die eine oder andere Weise von seinen Bürgern holen müssen! Der fleißige Sparer und Anleger, der sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein Vermögen aufgebaut hat, kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, in naher Zukunft mit massiven Steuererhöhungen und Vermögensabgaben belegt zu werden. Hinzu kommt noch die Inflation, welche – als Folge der jahrelangen Niedrigzinspolitik der Notenbanken – die Kaufkraft des Kapitals bereits heute stetig schrumpfen lässt.

 

Mögliche Vermögensabgaben und drohender Lastenausgleich

 

Befürchtungen vor zunehmenden staatlichen Repressalien sind nicht unbegründet, werden diese doch seit geraumer Zeit von führenden Politikern und Experten als Antwort auf die hohen Belastungen der Staatshaushalte in Deutschland und der EU immer wieder ins Spiel gebracht. So diskutierte etwa der Internationale Währungsfonds (IWF) schon vor Jahren die Idee einer einmaligen Vermögensabgabe. Der frühere Bundesfinanzminister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz sagte im Zuge der Corona-Pandemie: „In Krisenzeiten müssen wir alle einen Beitrag leisten. Auch das Vermögen sollte hierbei nicht außen vor bleiben.“ Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken schlug im April 2020 ganz konkret eine Vermögensabgabe vor, während Sigmar Gabriel mit der Idee eines möglichen Lastenausgleichs aufwartete. Der Historiker Heinrich August Winkler ließ sich damals gar mit folgendem Satz zitieren: „Es wird eine Umverteilung großen Stils notwendig sein“. Wie ernst es Politiker mit ihren Überlegungen meinen, konnte man überdies auch daran erkennen, dass im gleichen Jahr beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe in Auftrag gegeben wurde.

 

Bedenklich ist außerdem, dass die EU seit einiger Zeit die Einführung eines Vermögensregisters prüft, welches darauf abzielt, sämtliche Vermögenswerte der EU-Bürger (inkl. Bankkonten, Wertpapierdepots, Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien, Edelmetalle, Fahrzeuge, etc.) zentral zu erfassen. Kritiker argumentieren, dass ein solches Register die persönliche Privatsphäre sowie finanzielle Autonomie untergraben würde und befürchten zudem, dass dadurch mögliche Enteignungsmaßnahmen vorbereitet werden sollen.

 

 

Vermögensaufteilung auf den Prüfstand stellen

 

Anstatt diese Entwicklung zu beklagen, sollten Vermögensbesitzer lieber handeln! Einiges spricht somit dafür, vorhandenes Aktien-, Renten- und Immobilienvermögen auf den Prüfstand zu stellen. Hierbei sind vor allem Klumpenrisiken möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren. Des Weiteren sollten größere Bankguthaben reduziert und künftig auf verschiedene Banken verteilt werden. Überdies erscheint es sinnvoll, einen gewissen Cash-Anteil auch in Form von Bargeld vorzuhalten. Natürlich ist ein gewisser Cash-Anteil immer angebracht, weil sich hierdurch der Investor die Option offen hält, flexibel auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren und sich bietende Chancen an den Kapitalmärkten (z. B. nach Kursrückgängen) ergreifen zu können.

 

Darüber hinaus sollten Vermögenswerte verstärkt in ausgewählte Sachwerte und Fonds veranlagt werden. Beispielsweise sind Edelmetalle und bestimmte Edelsteine als klassische Sachwerte per se inflationsgeschützt und bergen darüber hinaus kein Bonitätsrisiko in sich. Zudem können diese noch relativ anonym erworben werden.

 

 

Geografische Vermögensstreuung nicht vernachlässigen

© gustavofrazao - fotolia.com
© gustavofrazao - fotolia.com

Vermögens geografisch streuen, sprich, in rechtssicheren Staaten außerhalb des Euro- und EU-Raumes verbringen. Dies könnte z. B. mittels Verwahrung von Edel- und Strategiemetallen über namhafte Anbieter in einem Zollfreilager oder der Führung eines Fondsdepots bei einer ausgewählten, ausländischen Bank oder Versicherungsgesellschaft geschehen. Zu beachten ist, dass an dieser Stelle nur von legalen Konten und Depots die Rede ist. Allen voran sind hierfür primär Nationen geeignet, welche sich über Jahrzehnte (besser über Jahrhunderte) als politisch und wirtschaftlich stabil erwiesen haben und somit eine sehr lange Tradition in der Achtung des Privateigentums ihrer Bürger vorweisen können. Zudem sollten in diesen Ländern Staatsschulden keine bzw. nur eine untergeordnete Bedeutung spielen. All dies ist beispielsweise in der Schweiz und in Liechtenstein der Fall. Die geografische Vermögensstreuung wird leider von den meisten Investoren vernachlässigt. Dies könnte sich schon bald als fatal erweisen. Daher lautet die Devise: Handeln, bevor es zu spät ist!

 

 

Schlussfolgerungen

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass hierzulande die finanziellen Risiken für Vermögensbesitzer immer weiter zunehmen. Vorausschauende Anleger sollten daher Vorkehrungsmaßnahmen treffen. Bei sinnvollem Vorgehen dürfte die Gefahr, größere Vermögensverluste zu erleiden, zumindest deutlich reduziert werden können. Hierbei ist es ratsam, bei mangelnden eigenen Kenntnissen auf den Rat von Experten zurückzugreifen, die sich seit Jahren auf inflations- und krisengeschützte Investmentformen spezialisiert haben und somit über die notwendige Erfahrung verfügen.

 

„Ein kluger Investor hat nicht nur sein Geld in verschiedene Branchen oder Anlageklassen gestreut, sondern auch in verschiedene Länder und Rechtssysteme.“ (Doug Casey, amerikanischer Investor und Bestsellerautor)

  

 

Risikohinweis / Disclaimer: Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen, Kommentare und Analysen dienen nur zu Informationszwecken und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, sonstigen Finanzinstrumenten, Edelmetallen und -hölzern, Strategiemetallen, Diamanten, sonstigen Direktinvestments sowie Versicherungen dar. Die persönliche anleger- und objektgerechte Beratung kann dadurch keinesfalls ersetzt werden. Die hier dargestellten Informationen stützen sich auf Berichte und Auswertungen öffentlich zugänglicher Quellen. Obwohl der Verfasser der Ansicht ist, dass die Angaben auf verlässlichen Quellen beruhen, kann dieser für die Qualität, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Angaben keine Gewährleistung übernehmen. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung dieser Angaben ergeben, wird ausgeschlossen. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu.